Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.10.1985 - 3 UF 74/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5282
OLG Frankfurt, 17.10.1985 - 3 UF 74/85 (https://dejure.org/1985,5282)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.10.1985 - 3 UF 74/85 (https://dejure.org/1985,5282)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Oktober 1985 - 3 UF 74/85 (https://dejure.org/1985,5282)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,5282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt; Berücksichtigung von Fahrtkosten für Wochenendfahrten; Bestimmung des bisherigen Nettoeinkommens; Verkauf des früheren Familienheimes; Neuregelung des Benutzungsrechts für ein Haus; Überlagerung der zivilrechtlichen Haftungsrechte ...

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 426, 745, 1361
    Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Alleinverdienerehe; Leistungsfähigkeit; fiktive Einkünfte; gemeinschaftliches Eigentum; Nutzungsentgelt und Gebrauchsvorteil; gemeinsame Schulden und Innenverhältnis; Berücksichtigung der Lasten des alleinverdienenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1985 - 3 UF 74/85
    Hinsichtlich der Nutzung des ehegemeinschaftlichen Hauses hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 4. Februar 1982 (FamRZ 1982, 355 = BGHF 3, 53) ausgeführt, daß mit der räumlichen Trennung der Ehegatten eine Neuregelung der Nutzungsrechte an dem gemeinsamen Eigentum gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangt werden könne, die in der Regel dazu führe, daß der das gemeinsame Eigentum allein nutzende Ehegatte analog einem Mietverhältnis ein angemessenes Nutzungsentgelt zu zahlen habe, und diese Grundsätze in der Entscheidung vom 17. Mai 1983 (FamRZ 1983, 795 = BGHF 3, 1062]) hinsichtlich der gemeinsamen Verbindlichkeiten dahin erweitert, daß dementsprechend die Verbindlichkeiten auch im Innenverhältnis (§ 426 BGB) anteilig zu tragen seien.
  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.1985 - 3 UF 74/85
    Die Grundsätze dieser Entscheidungen stehen, jedenfalls was das Nutzungsrecht anlangt, in einem gewissen Wertungswiderspruch zu der Entscheidung des V. Senats des Bundesgerichtshofes vom 7. April 1978 (FamRZ 1978, 496, 497 = BGHF 1, 85), wonach derjenige Ehegatte, der nach der Trennung bis zu der rechtskräftigen Scheidung das dem anderen Ehegatten alleine gehörende Haus nutzt, hierfür keinerlei Nutzungsentschädigung zu zahlen habe, da er insoweit ein aus der Ehe herzuleitendes Besitzrecht habe.
  • OLG Frankfurt, 14.04.2004 - 2 U 150/02

    Gesamtschuldnerausgleich: Hälftige Beteiligung des getrennt lebenden,

    Dies gelte jedoch gegenüber der Beklagten vorliegend nicht bzgl. der ...wohnung in A. "Die familienrechtlichen Beziehungen, hier insbesondere die Verpflichtung des Klägers zur Unterhaltsgewährung gegenüber der Beklagten und dem gemeinsamen Kind, überlagern die allgemeinen zivilrechtlichen Haftungs- und Nutzungsrechte in der Weise, dass der Ehegatte, der die Lasten der früheren Familienwohnung alleine trägt, von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten für die Nutzung des Miteigentumsanteils weder eine Nutzungsentschädigung verlangen noch einen Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB geltend machen kann (OLG Frankfurt FamRZ 86, 358, 359)." Das Landgericht hat weiter ausgeführt: Bezüglich der Wohnung im ... Geschoss in A bestehe gleichfalls kein Anspruch des Klägers auf anteilige Tragung der Zins- und Tilgungslasten, da diese Wohnung dem Kläger zur alleinigen Nutzung überlassen worden war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht